Schuleinschreibung

Die Schuleinschreibung findet jährlich im April statt. Alle schulpflichtigen Kinder, die in der Gemeinde Baierbrunn ihren ersten Wohnsitz haben, werden über den genauen Termin rechtzeitig schriftlich in Kenntnis gesetzt. Im Vorfeld werden wir Sie noch bei einem Elternabend zum Thema „Schuleinschreibung" über die Kriterien der Schulfähigkeit und den Ablauf der Einschreibung informieren. Bitte bringen zum Einschreibungstermin das Familienstammbuch bzw. eine Geburtsurkunde, die Ergebnisse der medizinischen Voruntersuchungen und ggf. einen Sorgerechtsbescheid mit.

Derzeit gelten folgende Einschulungsvoraussetzungen: 

  • Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis 30. September sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.
  • Kinder, die bis Dezember sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden.
  • Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird. 
  • Ein Kind, das am 30. Juni mindestens sechs Jahre alt ist, kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. 
  • Erziehungsberechtigte können nach Beratung durch die Schule entscheiden, ob ihr Kind, das zwischen 1. Juli und 30. September sechs Jahre alt wird, in die Schule aufgenommen werden soll.
  • Die Rückstellung ist nur einmal bis spätestens 30.11. zulässig, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. 
  • Über vorzeitige Aufnahme oder Rückstellung entscheidet die Schulleitung. 
  • Wenn Sie sich über die Schulfähigkeit Ihres Kindes unsicher sind, suchen Sie bitte das Gespräch mit den Erzieherinnen des Kindergartens, den einschulenden Lehrkräften und/oder der Schulleitung.

 

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