Auf den Seiten des Kultusministeriums
http://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html finden Sie zum Thema Übertritt folgende Informationen:
Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Das bayerische Schulsystem eröffnet jeder Schülerin und jedem Schüler einen individuellen Bildungsweg. Im Laufe eines Schullebens können sich die Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig die Möglichkeit, seinen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Dies vermeidet Unter- oder Überforderung und macht den Schulerfolg wahrscheinlich. Alle Schulen in Bayern bieten mehrere Möglichkeiten, um Schulabschlüsse zu erreichen. Grundsätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offen. Nach dem Prinzip der Durchlässigkeit ermöglicht jede weiterführende Schule den mittleren Schulabschluss.
Der Übertritt von der Grundschule an die weiterführenden Schularten erfolgt in Bayern auf der Basis von unterschiedlichen Elementen, die zusammen in eine ausgewogene Balance gebracht sind: Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung, Möglichkeit zum Besuch des Probeunterrichts an der aufnehmenden Schulart und Elternwille.
Eltern haben das Recht, den Bildungsweg ihres Kindes aktiv mitzugestalten. Die Entscheidung nach der Grundschule für eine weiterführende Schule ist dabei keine endgültige Entscheidung über den zu erreichenden Schulabschluss. Für die einzelnen Schularten gibt es Aufnahmebedingungen. Die Aufnahmebedingungen sollen Eltern helfen, den aktuell richtigen Weg für ihr Kind zu finden. Beim Übertritt von der Grundschule betreffen diese Bedingungen vor allem die Leistungen des Kindes in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht. Sie stellen sicher, dass dem Kind künftig nichts abverlangt wird, was es momentan nicht leisten kann. Die Aufnahmebedingungen klären also, welches Anforderungsprofil und damit welche Schulart dem Kind am ehesten entspricht.
Eltern sollten für ihr Kind das Anforderungsprofil wählen, das Erfolgserlebnisse wahrscheinlich macht. Mit dem Zutrauen in die eigene Leistungsfähigkeit lassen sich im differenzierten Schulsystem Bayerns Schritt für Schritt weitere Abschlüsse erzielen.
Im Folgenden können Sie sich über die Aufnahmebedingungen der einzelnen Schularten informieren.
Für den Übertritt ist der Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Mathe, Deutsch und HSU ausschlaggebend. Bis zu einem Schnitt von einschließlich 2,33 erhält der Schüler/die Schülerin eine Empfehlung für das Gymnasium. Bis einschließlich 2,66 erfolgt eine Empfehlung für die Realschule und ab 3,00 die Empfehlung für die Mittelschule. Mit dieser Empfehlung ist ein direkter Wechsel an die entsprechende Schulart möglich. Ohne eine Empfehlung können die Eltern ihr Kind am Gymnasium bzw. der Realschule zum Probeunterricht anmelden. Dieser findet in den Fächern Deutsch und Mathematik statt. Die Kinder werden sowohl schriftlich als auch mündlich geprüft. Die schriftlichen Aufgaben werden landesweit zentral gestellt. Bestanden haben die Schüler, wenn sie in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreichen. Wenn ein Kind in beiden Fächern die Note 4 erzielt, können die Eltern auf die Aufnahme in die gewünschte Schulart bestehen.
Unterstützung bei Entscheidungen über die Schullaufbahn finden Schüler und Eltern bei der staatlichen Schulberatung. Diese ist schulartunabhängig, neutral, vertraulich und für Ratsuchende freiwillig und kostenlos. Weiterhin finden in allen weiterführenden Schulen auch Infoveranstaltungen und Schnuppertage statt.