Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
leider ist ab jetzt wieder bis auf Weiteres gemäß § 10 Abs. 3 der 11. BaylfSMV der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen und –stätten nicht mehr gestattet.
Der Spielplatz bleibt jedoch weiterhin öffentlich zugänglich. Gemäß § 11 Abs. 2 der 11. BaylfSM für Kinder nur in Begleitung Erwachsener.
Die begleitenden Erwachsenen sind gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf ausreichenden Abstand der Kinder zu achten.