Auflistung der Aufgaben und Dienstleistungen

Hier finden Sie alle Aufgaben und Dienstleistungen der Gemeinde Baierbrunn in alphabetischer Sortierung.
Um Ihre Suche zu verfeinern, können Sie hier auf dieser Seite einen Suchbegriff für Aufgaben aus der gewählten Aufgabenliste eingeben.

Achtung: Gefundene Aufgaben heißen möglicherweise anders als Ihr Suchbegriff, da die behördliche Bezeichnung in Bayern einheitlich ist und synonyme Bezeichnungen der Aufgaben mit Ihrem Suchbegriff übereinstimmen.

Anliegerbescheinigung; Beantragung

Sie können eine Auskunft über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge beantragen.

Beschreibung

Für die erstmalige endgültige Herstellung (auch für Teilmaßnahmen) von Straßen erheben die Gemeinden als Straßenbaubehörde Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung (zu Erschließungsbeiträgen siehe Verweis unter zugeordnete Links).

Mit der Anliegerbescheinigung wird der erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnungszustand eines Grundstückes dokumentiert.

 

Voraussetzungen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Soweit der Antrag nicht vom Eigentümer gestellt wird, benötigt der Antragsteller eine Vollmacht oder eine Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers.

Fristen

keine

Kosten

Es fällt eine Gebühr an. Sie wird von der zuständigen Gemeinde festgelegt und ist i.d.R. vom Verwaltungsaufwand abhängig.

Rechtsvorschriften

Links

Verwandte Leistungen


Stand: 03.08.2023

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
 

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