Befreiung vom Unterricht

Eine Befreiung vom Unterricht ist nur in Ausnahmefällen aus zwingenden Gründen möglich. Reise- und Urlaubstermine (zum Beispiel ein während der Schulzeit geplanter Flug) kommen laut bayerischer Schulordnung (BaySchO) dafür nicht in Frage. Deshalb kann in diesen Fällen ein Antrag auf vorzeitige Unterrichtsbefreiung nicht genehmigt werden. Bitte planen Sie Ihren Urlaub rechtzeitig und nur in den Ferien. 

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